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Welche Zertifizierungen sind für den Export von Bluetooth-Kopfhörern und WiFi-Geräten in die EU erforderlich?

CE-RED (Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU) durchlaufen, ein Satz deckt drei Punkte ab: Hochfrequenzleistung (EN 300 328 usw.), elektromagnetische Verträglichkeit (EN 301 489-Serie), elektrische Sicherheit (EN 62368-1), zudem ist eine Bewertung der Exposition des Menschen erforderlich (SAR oder EN 50663 Ausnahmebestimmung). Darüber hinaus müssen auch RoHS, REACH, WEEE/Batterie-Registrierung und Verpackung PPWR erfüllt werden. In der Praxis benötigen etwa 70 % der Hochfrequenzprodukte ein EU-Baumusterprüfzertifikat, das von einer notifizierten Stelle (NB) ausgestellt wird.

Zwei häufige Blockaden: Erstens, wenn die „Festfrequenzmethode" nicht bereitgestellt werden kann, kann das Labor das Produkt nicht kontinuierlich senden lassen; zweitens, die Verstärkung der externen Antenne wurde nicht für EIRP korrigiert, was zu übermäßiger Leistung führt.

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