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Kann ein Unternehmen aus Hongkong oder eine Offshore-Gesellschaft CE erhalten?

Ja. Die verantwortliche Stelle für CE ist der „Hersteller“ oder „EU-Bevollmächtigter“, und der Ort der Registrierung ist irrelevant für die Konformitätsqualifikation – ein Unternehmen aus Hongkong oder eine Offshore-Gesellschaft kann beide als Hersteller auftreten und die DoC unterzeichnen. Es sind jedoch drei Punkte zu beachten: ① Einige EU-Mitgliedstaaten verlangen von Nicht-EU-Herstellern die Benennung eines EU-Bevollmächtigten (durch die GPSR ist dies verpflichtend geworden); ② Plattformen wie Amazon prüfen, ob die den DoC unterzeichnende Stelle mit der das Geschäft betreibenden Stelle übereinstimmt; ③ Die COC einiger Länder (wie Saudi-Arabien und Ägypten) verlangen eine Gewerbelizenz und Herstellerinformationen, und Offshore-Gesellschaften müssen möglicherweise zusätzliche Erklärungen zur Produktionsbeziehung vorlegen.

Die häufigste Fallgrube ist „der Markeninhaber unterzeichnet die DoC, während die Fabrik die Tests durchführt“. Wenn die beiden Stellen nicht übereinstimmen, muss bei einer Prüfungsauswahl die beauftragte Produktionsbeziehung (OEM/ODM-Vertrag) nachgewiesen werden können.

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